qs – Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird vorerst bis Ende April verlängert. Über Ihre Website bundesregierung.de hat die Bundesregierung die Verlängerung der seit Januar geltenden Insolvenzantragspflicht angekündigt. Nach wie vor sollen nur solche Unternehmen von den Hilfen profitieren, die durch die Corona-Pandemie verursachte Umstände in eine Notlage geraten sind. Voraussetzung hierbei ist, “dass die Hilfe bis zum 28. Februar 2021 beantragt wird und die erlangbare Hilfeleistung zur Beseitigung der Insolvenzreife geeignet ist.”