qs – Im Gespräch mit dem Hamburger Abendblatt äußert sich der Hamburger Insolvenzverwalter Stefan Denkhaus kritisch gegenüber der Verlängerung der Antragspflicht für verschuldete Unternehmen. Unterstützung zur Selbstheilung erhielten Unternehmen bereits zu Jahresbeginn mit einer Reform des Insolvenzrechts. Hiernach haben Unternehmen, welche noch nicht zum Insolvenzantrag verpflichtet sind, die Möglichkeit eine Sanierung einzuleiten, sofern das Managment eine 3/4-Mehrheit der Gläubiger von den geplanten Sanierungsmaßnahmen überzeugen kann. Insgesamt soll der Zugang zu sog. Schutzschirmverfahren für alle Unternehmen erleichtert werden, um eine Sanierung in Eigenverantwortung durchzuführen. Dass aber die Insolvenzantragspflicht erneut verschoben wird, führe ggf. dazu, dass sich Geschäftsführer in falscher Sicherheit wiegen und den Moment der Insolvenz hinauszögern. Mit Blick auf die trotz Covid-19 stark zurückgegangen Insolvenzanträge im Jahr 2020, scheint die Gefahr realistisch, dass eine Blase entsteht.