qs – Der Deutsche Bundestag hat vor kurzem beschlossen, die europäischen Richtlinien zum Insolvenzrecht ins deutsche Recht umzusetzen. Damit gilt seit 1. Oktober 2020 die Restschuldbefreiung schon nach 3 Jahren, was eine starke Reduzierung zum vorher geltenden Recht darstellt und damit ein Ausweichen auf eurpoäische Nachbarländer im Falle einer Insolvenz weniger attraktiv macht. Ungeklärt bleibt weiterhin, wie lange die Speicherung der Restschuldbefreiung in Auskunfteien aussieht. Der Vorschlag des Bundesrates, die Speicherfrist auf ein Jahr zu begrenzen, wurde bis jetzt nicht umgesetzt.